Waldbrandschutz-Verordnung 2023

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, erfolgte Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden.

Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und teils Trockenheit wird von der Bezirkshauptmannschaft Perg eine Verordnung (siehe Beilage) betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Perg und deren Gefährdungsbereiche erlassen.

Die Verordnung wird im Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht.

Freundliche Grüße

Für den Bezirkshauptmann:
Thomas Ebner

Beilage:
Waldbrandschutz-Verordnung 2023 – Amtsblatt_der_Bezirkshauptmannschaft_(für_RIS)

 

 

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