Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass für den 31.12.2020 eine Ausgangssperre gemäß den COVID-Maßnahmen besteht. Das Abfeuern von Feuerwerken ist innerhalb des Ortsgebietes verboten. Der Bürgermeister kann innerhalb des Ortsgebietes Ausnahmen verordnen. Außerhalb des Ortsgebietes ist das Abfeuern von Feuerwerken erlaubt.
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