Schulveranstaltungshilfe des Landes OÖ

Schuljahr 2018/2019

Im Vorjahr wurde die OÖ Schulveranstaltungshilfe bereits dahingehend erweitert, dass um den Zuschuss angesucht werden kann, wenn ein Kind bei einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat bzw. zwei oder mehr Kinder an einer mehrtägigen – also zumindest 2-tägigen – Schulveranstaltung mit einer Nächtigung teilgenommen haben.

Ab dem Schuljahr 2018/19 wird zusätzlich die Einkommensobergrenze um 200 Euro erhöht und somit für die Berechnung der Einkommensobergrenze der Sockelbetrag von 1.200 Euro herangezogen.

Weiters erfolgt ab dem Schuljahr 2018/19 eine Erhöhung des Zuschusses.

  • Für 2-tägige Schulveranstaltungen 50 Euro (statt bisher 40 Euro),
  • für 3-tägige Schulveranstaltungen 75 Euro (statt bisher 60 Euro),
  • für 4-tägige Schulveranstaltungen 100 Euro (statt bisher 80 Euro) und
  • für 5-tägige und längere Schulveranstaltungen 125 Euro (statt bisher 100 Euro).

Auf www.familienkarte.at kann der Antrag online gestellt werden bzw. finden Sie das Antragsformular zum Downloaden. Ebenso steht ein Online-Rechner zur Verfügung, mit dem vorab überprüft werden kann, ob aufgrund des Einkommens der Zuschuss zuerkannt werden kann.

Das Formular liegt auch in der Schule und am Gemeindeamt auf.

Info zur „OÖ Schulbeginnhilfe“:

Aufgrund der vom Bund gemeinsam mit der Familienbeihilfe im September ausbezahlten Schulstartgeldes – früher „13. Familienbeihilfe“ genannt – kommt es mit der vom Land Oberösterreich gewährten einmaligen Schulbeginnhilfe für Erstklassler zu einer Doppelförderung.

Die „OÖ Schulbeginnhilfe“ wurde deshalb, mit Beschluss der OÖ Landesregierung vom 9. Juli 2018, mit Ende des Schuljahres 2017/18 eingestellt.

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