Novellierung der Geflügelpest-VO; Aufhebung der Risikogebiete

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit In-Kraft-Treten der 4. Novelle der Geflügelpest-VO am 4. Juni 2024 wurden sämtliche Risikogebiete aufgehoben: https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/140

Es gibt daher bezüglich HPAI keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für HalterInnen von Geflügel, dennoch ist es aus fachlicher Sicht dringend erforderlich die grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das passive Wildvogelmonitoring und damit die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde bleiben weiterhin bestehen.

Freundliche Grüße

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen
4021 Linz • Bahnhofplatz 1

 

 

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