Kundmachung
Gemäß § 23 Abs. 2 der Landwirtschaftskammerwahlordnung 1973, LGBl. Nr. 43/1973, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 59/2014, wird verlautbart:
Für die Wahl von 35 Mitgliedern der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich
am Sonntag, dem 24. Jänner 2021, wurde die Gemeinde Saxen nicht in mehrere Wahlsprengel eingeteilt. Somit bildet das Gemeindegebiet einen Wahlsprengel. Für die Gemeinde als Wahlsprengel wird als Wahllokal bestimmt:
Volksschule Saxen, 4351 Saxen 14
Wahlzeit: von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Gemäß § 23 Abs. 6 der Landwirtschaftskammerwahlordnung 1973 ist im Gebäude des Wahllokales und in einem Umkreis von 30m um das Wahllokal am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen oder durch Anschlag oder Verteilung von Wahlaufrufen oder von Wahlwerberlisten u. dgl., verboten.
Kundmachung als PDF-Datei: Kundmachung Wahlsprengel – Landwirtschaftskammerwahl 2021