Kundmachung – Berufung der Geschworenen und Schöffen

Es wird hiermit kundgemacht, dass gemäß § 5 des Bundesgesetzes vom 25. April 1990 die Berufung der Geschworenen und Schöffen (Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 i.d.g.F.), vom Bürgermeister jedes 2. Jahr die Namen von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen, die im ersten Jahr der Ausübung ihres Amtes 25 Jahre alt sind, jedoch nicht älter als 65 Jahre, durch ein Zufallsverfahren zu ermitteln sind.

Die Ermittlung findet am 09. Juni 2020 im Marktgemeindeamt Saxen statt.

Es wird weiters bekanntgegeben, dass ein alphabetisches Verzeichnis der ausgelosten Personen 8 Tage zur öffentlichen Einsichtnahme beim Marktgemeindeamt Saxen aufliegt.


Der Bürgermeister:
Erwin Neubauer

Kundmachung als PDF-Datei: Kundmachung

 

Share:
X
X