Informationen zur Wahlkartenbeantragung

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist.

Nun drei Möglichkeiten:

  • Persönlich in der Gemeinde,
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
  • elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie ab 30. August 2022 rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Sollte von einer Stichwahl ausgegangen werden, wird es möglich sein, die Wahlkarte für den zweiten Wahlgang gleichzeitig zu beantragen.

UNSERE TIPPS:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 5. Oktober. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.

HINWEIS:

  • Bitte die von Ihnen ausgefüllte Wahlkarte in den BRIEFKASTEN DER POST einwerfen. Das Gemeindeamt darf die Wahlkarten nicht entgegennehmen (keine Abgabe möglich).
  • Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

 

 

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