Gebührenbremse des Bundes

Durch die Beschlussfassung des Gebührenbremsegesetzes gewährte der Bund den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr im Jahr 2024.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Saxen hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2024 einstimmig beschlossen, die Mittel in der Höhe von EUR 28.665,00 einmalig als Gutschrift bei den Abfallgebühren einzusetzen. Die Aufteilung des Zuschusses erfolgte je Einwohner zum Stichtag 24. Juni 2024. Die Höhe der Gutschrift ergibt sich aus der Anzahl der im jeweiligen Haus/Wohnung gemeldeten Personen. Die Gutschrift wird bei der 3. Quartalsvorschreibung abgezogen bzw. gegenverrechnet.

 

 

Share:
X
X