Eine starke Polizei für eine starke Region

Die Sicherheit von rund 17.300 Bürgern liegt in den Händen der Polizeibediensteten der Polizeiinspektion Grein.

Mit einer Fläche von 300 Quadratkilometern umfasst der Zuständigkeitsbereich die Gemeinden Grein, Saxen, Bad Kreuzen, Klam, Sankt Nikola an der Donau, Waldhausen im Strudengau, Pabneukirchen, Sankt Georgen am Walde, Sankt Thomas am Blasenstein und Dimbach.

Derzeit sind auf der Polizeiinspektion Grein 22 Polizist:innen im Einsatz.

Bei der PI Grein ist jeder Mitarbeiter ein Generalist. Man kommt mit sämtlichen Bereichen des polizeilichen Aufgabenfeldes in Berührung. Von Kriminaldelikten bis zum Verkehrsdienst ist alles dabei. Aufgrund diverser Ausbildungen und Schulungen wird entsprechendes Fachwissen in den Bereichen Cyber Crime, Prävention, Schwerverkehr, Fremdenwesen, Umweltkriminalität, Spurensicherung von den Kolleg:innen der PI Grein umgesetzt und vollzogen.

Eine stark aufgestellte Polizei ist unerlässlich für die Sicherheit und Ordnung in der Bevölkerung.

Da die Polizisten der geburtenstarken Jahrgänge derzeit kurz vor dem Ruhestand stehen, ist es insbesondere für die Polizeidienststellen in den ländlichen Regionen von enormer Wichtigkeit adäquaten, einsatzbereiten Nachwuchs zu finden.

Bei Interesse kann jederzeit Kontakt per E-Mail PI-O-Grein@polizei.gv.at oder unter der Telefonnummer +43 59133 4323-100 mit der Polizeiinspektion Grein aufgenommen werden.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Persönliche und fachliche Eignung
  • Einwandfreier Leumund
  • Mindestalter 18 Jahre bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang
  • Für männliche Bewerber gilt zudem der vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst bzw. in Ausnahmefällen die Untauglichkeitsbescheinigung bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang
  • Da der Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B für den Exekutivdienst erforderlich ist, ist bei der Einberufung entweder die entsprechende Lenkberechtigung oder das ärztliche Gutachten für den Führerschein 1 (Klasse B) ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage „Tragen eines
    Sehbehelfs“ nachzuweisen

Alle Informationen zur Aufnahme und zur Polizeikarriere findest du unter polizeikarriere.gv.at

 

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